15.11.2006, 15:24 Uhr
Besserer Schutz für Online-Konsumenten
Eine parlamentarische Initiative soll die Schweiz in Sachen Konsumentenschutz beim Online-Handel auf europäisches Niveau bringen.
Weil Widerrufsrechte und Gewährleistungsansprüche eine Bevormundung des Konsumenten durch den Gesetzgeber seien, lehnte der Bundesrat noch vor einem Jahr einen besseren Konsumentenschutz beim Online-Shopping ab. Die Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), Simonetta Sommaruga, reichte darauf eine parlamentarische Initiative ein, welche die Rechte der Konsumenten beim Online-Einkauf verbessern soll. Sie fordert die korrekte Beschreibung der angebotenen Waren und Dienstleistungen sowie der Zahlungs- und Lieferbedingungen. Auch ein siebentägiges Widerrufsrecht soll den Konsumenten zugesprochen werden, ebenso wie ein Umtauschrecht von drei Tagen auf defekte Ware.
Die Rechtskommission des Ständerates hat die Initiative nun gutgeheissen. Sollte die Rechtskommission des Nationalrates auch noch zustimmen, so wird eine Gesetzesänderung ausgearbeitet.