Patent-Urteil
12.12.2011, 08:28 Uhr
Droht in Deutschland der iPhone- und iPad-Verkaufsstopp?
Motorola hat vor einem Mannheimer Gericht in einer Patentrechtsklage Recht bekommen. Apple verletzt demnach mit seinem iPhone und iPad ein Mobilfunkpatent. Gegen das mögliche Verkaufsverbot wird Apple Berufung einlegen.
Das von Motorola Mobility vor dem Landgericht Mannheim erwirkte Urteil gegen Apple klingt auf den ersten Blick dramatisch: Das von Google begehrte Mobilfunkunternehmen kann in Deutschland ein Verkaufsstopp von iPhone und iPad erwirken - gegen alle Modelle mit Ausnahme des iPhone 4S, das erst nach Beginn des Prozesses auf den Markt kam. Motorola hatte Apple wegen Verletzung des Europäischen Patents 1010336 B1 verklagt, das eine Basis für den Mobilfunkstandard GPRS bildet. Das Gericht untersagt in seinem Urteil Apple, Geräte anzubieten und zu liefern, das im Patent beschriebene «Verfahren zur Verwendung in einem drahtlosen Kommunikationssystem» verwenden - also alle iPhones und iPads mit 3G-Funkchip. Gegen eine Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro - Apple hatte 2 Milliarden Euro gefordert - könnte Motorola das Urteil vollstrecken. Wie der Patentexperte Florian Müller in seinem Blog Foss Patents schreibt, kann Apple nun die nächsthöherer Instanz in Karlsruhe anrufen, Berufung gegen das Urteil einlegen und damit dessen Vollstreckung aussetzen. Genau das leitet Apple sofort in die Wege, wie das Unternehmen der Deutschen Presseagentur (dpa) mitteilt Lesen Sie auf der nächsten Seite: Auswirkungen des Urteils Folgen für den Kunden werde es daher keine merkbaren geben: «Beim Weihnachtseinkauf in Deutschland sollte es kein Problem geben, das iPad oder iPhone zu bekommen, das die Kunden wünschen.» Apple steht es laut Müller zudem frei, die in seinen Produkten verwendeten Technologien soweit zu ändern, dass sie das Motorola-Patent nicht mehr verletzten. Ob Apple das ohne Aufwand und wirtschaftlichen Schaden gelingen könnte, sei aber nicht klar. Eine weitere Alternative für Apple besteht in der Lizenzierung der fraglichen Patente, Apple hat bei Motorola bereits eine Lizenz nach FRAND-Bedingungen (fair, reasonable, non discriminating) beantragt. Motorolas Anwälten ist es jedoch gelungen, Apple die Lizenz zu verweigern. Apple hatte auf sein Recht bestanden, die Gültigkeit des Patentes anzufechten und verweigert generell rückwirkende Schadensersatzzahlungen, die über die FRAND-Lizenzgebühren hinausgingen. Motorola könnte Ansprüche ab Juli 2007 geltend machen. In diesem Falle muss Motorola keine FRAND-Lizenz für das in einen Industriestandard aufgegangene Patent Konkurrenten gewähren, wie der Bundesgerichtshof kürzlich geurteilt hatte.