Gericht
21.12.2010, 09:04 Uhr
Auch auf Facebook ist eine Beschimpfung eine Beschimpfung
In St. Gallen ist ein richtungsweisendes Urteil gefällt worden: Eine 19-Jährige wurde für verunglimpfende Worte auf Facebook zu einer Geldstrafe verurteilt.
Es gibt ein Mittel gegen Mobbing im Internet. Ein St. Galler Richter scheint es gefunden zu haben: Er hat eine 19-Jährige aufgrund der Beschimpfung eines Mannes als «Seckel» und als «truurige Mensch» via Facebook zu einer bedingten Geldstrafe von 7 Tagessätzen zu 30 Franken (Bewährung auf zwei Jahre) und einer Busse in der Höhe von 1000 Franken verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Betroffene hat gemäss Tagesanzeiger Einsprache erhoben.
Stein des Anstosses ist das Lokal Kultur am Gleis (Kugl). Der via Facebook-Gruppe «Gegen die Schliessung vom Kugl» beschimpfte Anwohner hatte sich über den Lärm des Jugendtreffs beklagt. Dieser soll ab Juli 2011 nur noch bis Mitternacht (unter der Woche) bzw. am Wochenende bis 1 Uhr früh offen haben dürfen. Man darf gespannt sein, welche Auswirkungen der aktuelle Schuldspruch auf weitere Ausrutscher im Internet hat. In der erwähnten FB-Gruppe ist von einer Signalwirkung nichts zu spüren. Dort gehen die Beschimpfungen - offenbar jetzt erst recht - munter weiter.
Stein des Anstosses ist das Lokal Kultur am Gleis (Kugl). Der via Facebook-Gruppe «Gegen die Schliessung vom Kugl» beschimpfte Anwohner hatte sich über den Lärm des Jugendtreffs beklagt. Dieser soll ab Juli 2011 nur noch bis Mitternacht (unter der Woche) bzw. am Wochenende bis 1 Uhr früh offen haben dürfen. Man darf gespannt sein, welche Auswirkungen der aktuelle Schuldspruch auf weitere Ausrutscher im Internet hat. In der erwähnten FB-Gruppe ist von einer Signalwirkung nichts zu spüren. Dort gehen die Beschimpfungen - offenbar jetzt erst recht - munter weiter.