Social 15.07.2018, 08:00 Uhr

Digitales Erbe

Daten auf Geräten: Teil der Vollmacht oder der Liste sollte ebenfalls sein, was mit Daten auf den eigenen Geräten geschieht. Man legt also am besten fest, was mit Rechner, Smartphone, Tablet und Co. sowie den darauf gespeicherten Daten passieren soll