26.03.2007, 09:24 Uhr
Google im Pagerank-Streit erfolgreich
Die Klage von Kinderstart, einer Suchmaschine für Kinder, gegen Google ist abermals zurückgewiesen worden. Google war vorgeworfen worden bestimmte Inhalte aus weltanschaulichen Beweggründen zu unterschlagen.
Das Bezirksgericht von San Jose liess die Klage von Kinderstart gegen Google erneut abblitzen. Sie Suchmaschinenbetreiberin für Kinder klagte, da ihr Rang im Google-Seiten-Bewertungs-Tool Pagerank auf null zurückgestuft wurde. Sie behaupten, in der Folge grosse Umsatzeinbussen erlitten zu haben. Kinderstart warf Google vor, mit ihrem subjektiven Tool gegen die Redefreiheit zu verstossen. Google entgegnete, dass ihr Bewertungsdienst zwar subjektiv sei, aber dass sie als private Dienstleisterin das Recht habe, so vorzugehen. Der Richter wies die Klage zurück, weil Kinderstart unter anderem keine ausreichenden Ermittlungen angestellt habe, bevor die Klage eingereicht worden war. Wegen grundlosen Anschuldigungen seitens der Kinderstart-Anwälte, steht Google auch noch eine Kostenerstattung zu.
Harald Schodl