27.07.2006, 08:55 Uhr
Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter wird umgetauft
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat zusätzlich Aufgaben übernommen und nennt sich nun Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB).
Seit diesem Monat ist das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ) in Kraft. Es erweitert die Funktionen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Zusätzlich wirkt er nun auch als Beratungs- und Schlichtungsorgan für Private und Behörden. So muss er etwa Bürgern zur Seite stehen, die Zugang zu amtlichen Dokumenten verlangen oder Behörden bei der Umsetzung des BGÖ beraten. Aus diesem Grund wurde die Amtsstelle in Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) umbenannt.