Bestechungsaffäre
20.09.2021, 15:51 Uhr
Ex-Seco-Mitarbeiter zu mehrjähriger Gefängnisstrafe verurteilt
Das Bundesstrafgericht verurteilte einen Ex-Seco-Mitarbeiter zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe. Er hatte sich bei der Vergabe von Informatikaufträgen bestechen lassen. Auch die IT-Unternehmer, die von seinen Machenschaften profitierten, standen vor Gericht.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einen ehemaligen Mitarbeiter des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) wegen mehrfacher Urkundenfälschung und Bestechung zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und vier Monaten verurteilt. Zusätzlich wurde ihm eine bedingte Geldstrafe von 130 Tagessätzen à 50 Franken auferlegt. Dem Mann, der fast zwanzig Jahre lang für das Seco tätig war, werden 86 Tage Untersuchungshaft angerechnet. Damit wurde das Urteil in einem der grössten Korruptionsfälle in der Geschichte der Schweizer Bundesverwaltung gefällt.
Zwischen 2004 und 2014 hatte der damalige Ressortleiter im Seco rund 380 überteuerte IT-Aufträge im Wert von insgesamt knapp 100 Millionen Schweizer Franken freihändig vergeben. Im Gegenzug wurden dem heute 69-Jährigen ein Motorrad für 18'000 Franken, VIP-Fussballtickets oder auch Reisen bezahlt. Die Zuwendungen belaufen sich laut der Anklageschrift auf rund 1,8 Millionen Franken. Für den Bund dürfte der Schaden in die Millionen gehen, genau beziffert wurde er allerdings nicht.
In der Urteilsbegründung sprachen die Richter laut «SRF» von einem «betrügerischen Geben und Nehmen». Ihren Ausführungen zufolge seien es auch nicht einfach nur kleine Zuwendungen gewesen, sondern ein «systematisches Bestechen und sich Bestechen lassen zwischen den IT-Unternehmern und dem ehemaligen Seco-Ressortleiter». Und weil es damals bei der Auftragsvergabe auch kein Vier-Augen-Prinzip gab, habe das Kontrollsystem innerhalb der Bundesverwaltung versagt.
Die drei mitangeklagten IT-Unternehmer, die von den freihändig vergebenen Aufträgen profitiert hatten, wurden ebenfalls verurteilt. Sie erhielten bedingte Freiheits- und Geldstrafen. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ausserdem sind derzeit noch verschiedene Zivilklagen hängig, auch mit der Eidgenossenschaft als Klägerin.