Gesundheitsversorgung 27.03.2024, 09:35 Uhr

Finanzkontrolle: Zentrale Lösung für E-Patientendossier prüfen

Für das elektronische Patientendossier (EPD) soll eine zentralisierte Lösung geprüft werden. Die Eidgenössische Finanzkontrolle nimmt mit dieser Empfehlung an den Bund eine Forderung aus der Vernehmlassung auf. Der Bund sichert eine vertiefte Prüfung zu.

Das EPD ermöglicht den Datenaustausch zwischen Patientin und Gesundheitspersonal
(Quelle: eHealth Suisse)
Ob das EPD statt wie heute von acht Betreibergesellschaften - sogenannten Stammgemeinschaften - von einer zentralen Stelle verwaltet werden sollte, war in der 2023 durchgeführten Vernehmlassung zur Revision des EPD-Gesetzes umstritten. Die kantonale Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) etwa plädierte für eine Steuerung und Finanzierung aus einer Hand.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) habe zwar Massnahmen gegen wesentliche Probleme beim EPD ergriffen, stellt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in ihrem Bericht vom Montag fest. Doch es bestehe das Risiko, dass sie zu kurz griffen. Die EFK empfiehlt darum, im EPD-Gesetz verankerte Grundprinzipien zu hinterfragen.
Die EFK nennt die dezentrale, privatwirtschaftliche Organisation des EPD und dass Gesundheitseinrichtungen ihre Betreibergemeinschaft ungeachtet der Kantonsgrenzen wählen können. Sie rät dem BAG, ein zentrales EPD dem heutigen Modell gegenüberzustellen und auf der Basis dieses Vergleichs die Gesetzesrevision anzugehen.
Für das zuständige Departement des Innern (EDI) und das BAG hat die Verbreitung des EPD Priorität. Eine Zentralisierung werde aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse vertieft geprüft, schreiben sie. Der Bundesrat werde zu gegebener Zeit entscheiden.

Spitäler und Heime ohne EPD-Anschluss

Die EFK konstatiert noch einen zweiten Mangel: Etliche Spitäler und Pflegeheime hätten sich - trotz Pflicht - nicht ans EPD angeschlossen. Damit erfüllten sie eine Voraussetzung für eine Leistungserbringung zulasten der Grundversicherung nicht.
Für die Spitäler und Heime sind die Kantone zuständig. EDI und BAG schreiben dazu, dass sie sich im Rahmen ihrer Kompetenzen für einen besseren Anschluss von Spitälern und Heimen ans EPD einsetzten. Es sei aber letztlich Sache der Kantone, die Pflicht durchzusetzen.
Der Bundesrat arbeitet derzeit an einer Revision des EPD-Gesetzes. Er will, dass für alle in der Schweiz gratis eine elektronische Patientenakte eröffnet wird, sofern sie das wollen. Und alle Leistungserbringer, auch die ambulant tätigen, sollen in Zukunft E-Dossiers führen müssen.



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