Cyberabwehr der Armee wird geregelt
Schriftlicher Antrag
Der Antrag muss schriftlich verfasst sein und Angaben zum Zweck und Umfang der geplanten Aktion sowie zur Rechtmässigkeit und den politischen Risiken enthalten. Nach Prüfung durch die Verteidigungsministerin und einer Konsultation der betroffenen Ämter wird der Antrag dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet.
Nur im Aktivdienst könnte der Armeechef oder der Oberbefehlshaber der Armee bewilligungspflichtige Massnahmen genehmigen. Sie könnten diese Kompetenz auch delegieren. Die Aufsicht über die militärische Cyberabwehr nimmt das Generalsekretariat des VBS wahr.
Die Verordnung kommt nur im Fall eines Angriffs auf die Informationssysteme und Informatiknetzwerke der Armee und der Militärverwaltung zur Anwendung. Sie regelt also Massnahmen, die dem Eigenschutz der Armee dienen. Die Armee habe keine Gesamtverantwortung im Bereich Cyber für die Schweiz, hält der Bundesrat im Bericht zur Verordnung fest.
1. Gebot: Planen Sie zuallererst das Sicherheitskonzept!
Definieren Sie Ihren «Goldschatz» und den richtigen Umgang damit. Machen Sie sich die Stärken und Schwächen Ihres Teams und die des Gegners bewusst. Bedenken Sie die Chancen und Risiken eines Cyberkrieges. Überlegen Sie, wie Sie Ihre Risiken reduzieren können. Erstellen Sie auf dieser Grundlage ein Sicherheitskonzept und ein passendes Kommunikationskonzept.