Nach den Wahlen
28.10.2019, 09:45 Uhr
Parteien bekunden Mühe mit dem Datenschutz
Die Parteien haben im Vorfeld der Wahlen teilweise Mühe mit dem Datenschutz bekundet. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Adrian Lobsiger intervenierte mehrmals bei den Parteien und forderte Korrekturen.
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, Adrian Lobsiger, kritisiert den Umgang der Parteien mit persönlichen Daten
(Quelle: pd)
Nur wenige Parteien hätten die datenschutzrechtlichen Vorgaben von Anfang an befolgt, sagte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte, Adrian Lobsiger, in einer Interview der «NZZ am Sonntag» (Artikel hinter Paywall).
Aus diesem Grund habe er im Wahlkampf mehrere Male wegen Datenschutzverletzungen von Parteien interveniert und die Verantwortlichen zu Korrekturen aufgefordert. Dies sei insgesamt zwischen fünf und zehn Mal geschehen.
Der im letzten Dezember zusammen mit den kantonalen Datenschutzbeauftragten verabschiedete Leitfaden und als letzte Erinnerung ein Fragenkatalog im Juni sowie Medienberichte zum Thema hätten die Parteien dazu gebracht, sich gegen Ende des Wahlkampfs an die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu halten.
Dies zeige, dass Leitfäden von Datenschutzbeauftragten wirkungsvollen sein könnten. Umso störender sei es, dass der Nationalrat den expliziten Hinweis auf seine Kompetenz, Leitfäden zu erlassen, im neuen Datenschutzgesetz gestrichen habe.
Auf den schwersten Verstoss gegen den Datenschutz sei er aber nicht im Wahlkampf, sondern im Vorfeld der Abstimmung über die Selbstbestimmungsinitiative im November 2018 gestossen. Damals habe eine Partei eine Agentur mit der Sammlung von Handynummern beauftragt.
SMS von «Freunden»
Konkret seien Personen aufgefordert worden, Nummern von Freunden und Freundinnen zu melden. Darauf habe die Agentur diesen Freunden und Freundinnen per SMS Abstimmungsempfehlungen verschickt. Als Absender sei aber nicht die Agentur erkennbar gewesen, sondern eine der besagten Freunde. «Das war eine krasse Datenschutzverletzung. Hätten wir nicht interveniert, wäre die Partei mit grosser Wahrscheinlichkeit auch im Wahlkampf so vorgegangen», sagte Lobsiger.
Während des Wahlkampfs habe er darauf verzichtet, sogenannte Empfehlungen zu erlassen. Die Öffentlichkeit hätte dies wohl als Eingriff des Datenschutzbeauftragten in den Wahlkampf und die Wahlen wahrgenommen.
Es sei auch nicht Sache des Datenschutzes, darüber zu befinden, ob Sachinformationen inhaltlich wahr seien oder nicht. Oder ob sie manipulativ seien oder nicht. «Solche Entscheide verkommen schnell zu Zensur und beschneiden grundlegende Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.»