Swiss Fibre Net kritisiert Netzausbau der Swisscom
SFN: Farbentbündelung ist Pseudolösung
Die Farbentbündelung sei eine Pseudolösung, sagte Waber: «Wir haben im Auftrag der Weko an einer Marktuntersuchung zur Farbaufteilung teilgenommen. Diese kommt zum Schluss, dass das Angebot untauglich ist.»
Zudem sei das Angebot einer Direktleitung von der Swisscom-Telefonzentrale bis zum Strassenschacht vor den Häusern für kleinere Telekomanbieter zu teuer. Salt könne das stemmen und müsse dafür schätzungsweise 750 Millionen Franken investieren. «Das können sich kleinere Anbieter aber gar nicht leisten», sagte Waber.
Swisscom und Salt hatten Ende April eine Glasfaserpartnerschaft abgeschlossen. Salt investiere dabei in ein langfristiges Nutzungsrecht an den Glasfaseranschlüssen der Swisscom und beteilige sich so an den hohen Netzinvestitionen und den dazugehörigen Geschäftsrisiken, teilten beide Unternehmen damals mit.
Damit kann Salt die Abdeckung im Festnetz bis Ende 2025 auf 3 Millionen Haushalte verdoppeln. Salt wird so von einem Mobilfunker zu einem landesweiten Komplettanbieter im Schweizer Telekommarkt. Über die Höhe der Investitionen von Salt sei Stillschweigen vereinbart worden, hiess es damals.
Änderung der Netzbauweise gefordert
SFN fordert nun im Rahmen des Weko-Verfahrens von der Swisscom eine Änderung der Bauweise des Glasfasernetzes. Statt die Zuleitungen von der Telefonzentrale direkt zum Strassenschacht zu legen, sollten diese für mehrere Schächte gebündelt in die Verteilerkästen in den Quartieren gelegt werden. Dann könnten auch kleinere Konkurrenten der Swisscom ihre Kunden durchgehend mit eigenen Telekomangeboten beliefern, ohne auf die technischen Vorleistungen der Swisscom wie beispielsweise die Farbentbündelung angewiesen zu sein.
Die Weko hatte eine Änderung der Bauweise des Glasfasernetzes in Gebieten festgestellt, in denen die Swisscom alleine ausbaut. Ein Dorn im Auge ist den Wettbewerbshütern, dass es zu den Strassenschächten vor den Häusern nur eine einzige Zuleitung für mehrere Haushalte gibt. Damit könnten die Konkurrenten der Swisscom keine durchgehende Direktleitung mehr von der eigenen technischen Ausrüstung bis in die Haushalte mieten und würden von der Geschwindigkeit der Zuleitung in den Strassenschacht abhängen. Zudem müssten sich alle Anbieter die einzige Zuleitung teilen.
Die Wettbewerbskommission sieht die Gefahr, dass Swisscom beim Bau des Glasfasernetzes Konkurrenten vom Markt ausschliesse: Es erscheine als glaubhaft, «dass die Swisscom mit diesem Verhalten eine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Daher verbietet die Weko der Swisscom ab sofort mit vorsorglichen Massnahmen, Wettbewerbern beim Ausbau des Glasfasernetzes den Zugang zu durchgehenden Leitungen zu verweigern», schrieb die Weko Mitte Dezember.
Swisscom weist Weko-Vorwürfe zurück
Swisscom wies am Donnerstag die Weko-Vorwürfe einer Wettbewerbsbehinderung erneut zurück. Swisscom biete jedem Mitbewerber einen diskriminierungsfreien Netzzugang, schrieb der Konzern anlässlich der Bekanntgabe der Glasfaserpartnerschaft mit Salt. Damit hätten auch Anbieter ohne eigenes Netz Zugang zur maximal verfügbaren Bandbreite.