E-Government
19.12.2018, 14:50 Uhr
Bundesrat für gemeinsame Stammdatenverwaltung
Der Bundesrat hat die Grundsätze für eine gemeinsame Stammdatenverwaltung festgelegt. Künftig sollen dadurch die Daten von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen nur noch einmal für die Verwaltung erfasst werden.
Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen sollen ihre Daten für die Verwaltung dereinst nur noch einmal erfassen müssen. Der Bundesrat hat am Mittwoch Grundsätze festgelegt für eine künftige gemeinsame Stammdatenverwaltung.
Er verabschiedete dazu die «Strategie für den Ausbau einer gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes». Mehrfach genutzte Stammdaten sollen künftig - unter Beachtung des Datenschutzes - gemeinsam bewirtschaftet und von allen föderalen Ebenen genutzt werden können
Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen ihre Daten der Verwaltung damit nur noch ein Mal bekannt geben müssen. Behörden wiederum sollen dank gemeinsamen Stammdaten effizienter und kundenorientierter arbeiten können.
Welche Rechtsgrundlagen für die gemeinsame Stammdatenverwaltung nötig sind, muss das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) bis Ende 2019 abklären. Ausserdem hat der Bundesrat Aufträge festgelegt - der Fokus liegt zunächst bei den Unternehmen.
Etwa sollen Geschäftsprozesse, in denen Unternehmensstammdaten bewirtschaftet und genutzt werden, systematisch erhoben und diejenigen bezeichnet werden, die sich für gemeinsame Stammdatenverwaltung eignen. Ende 2021 soll der Bundesrat über den Stand der Arbeiten informiert und weitere Ausbauschritte für die Jahre 2022 bis 2024 sollen beantragt werden.