21.05.2015, 10:41 Uhr

Ständeratskommission ist für neues NDB-Gesetz - und baut diverse Hürden ein

Zwar wird auch der Ständerat das NDB-Gesetz annehmen. Geht es nach dem Willen ihrer Kommission, haben die Gegner aber trotzdem Grund zur Freude.
Der Schweizer Geheimdienst (NDB) erhält mehr Kompetenzen. Nachdem sich der Nationalrat im Mrz dafr aussprach, hat sich gestern auch die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats einstimmig dazu bekannt. Im Gegensatz zu den Kollegen der grossen Kammer wollen die Ständeräte den Nachrichtendienst des Bundes aber an eine wesentlich kürzere Leine nehmen. So soll eine selbständige und unabhängige nachrichtendienstliche Aufsichtsinstanz geschaffen werden, die nur administrativ dem Verteidigungsdepartement zugeordnet ist. Diese soll prüfen, ob der Nachrichtendienst rechtmässig, zweckmässig und wirksam handelt. Eine fehlende externe Aussicht war bisher einer der grssten Kritikpunkte, denn der Nationalrat lehnte sie ab.

Kabelaufklärung unter Aufsicht

Zudem soll die bereits bestehende Kontrollinstanz für die Funkaufklärung auch im Bereich der Kabelaufklrung Kompetenzen erhalten, also die Internetüberwachung kontrollieren dürfen. Nach dem neuen Gesetz wäre es dem Nachrichtendienst erlaubt, grenzüberschreitende Signale aus Internetkabeln zu erfassen. Damit könnte ins Visier des Nachrichtendienstes geraten, wer bestimmte Begriffe googelt oder in E-Mails erwähnt. Der nun geforderte Schutzmechanismus dürfte besonders den Grünen-Nationalrat Balthasar Glättli freuen, der mit der Forderung, die Kabelaufklärung nicht zu einer NDB-Kompetenz zu machen, im März scheiterte.

«Besondere Lagen» genügen nicht

Ein weiterer Punkt, der im Vorfeld heftig debattiert wurde, war der Anwendungsbereich des Gesetzes. Der Nationalrat wollte, dass der Bundesrat den Geheimdienst «in besonderen Lagen» mit Tätigkeiten beauftragen kann, die über den eigentlichen Staatsschutzauftrag hinausgehen. Beispielsweise zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzplatzes. «Besonders» sei aber doch jede Lage, in welcher der Geheimdienst eingesetzt werde, monierte im März Daniel Vischer (Grüne/ZH). Der NDB hätte damit also eine Art «Carte blanche» erhalten. Ähnlich hat es wohl die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats gesehen, sie schlägt vor, die Voraussetzungen enger zu umschreiben und als «Wahrung wichtiger Landesinteressen» zu bezeichnen. Nach wie vor eher lasch ist dafür die Genehmigungspflicht, die der NDB für das Abhören von Telefonen, die Verwanzung von Privaträumen oder das Eindringen in Computer benötigt. Wie der Nationalrat fordert auch der Ständerat, dass jeweils ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts und der Verteidigungsminister zustimmen müssen. Zusätzlich fordert die Ständeratskommission, dass die Beurteilung auch an einen anderen Richter oder eine Richterin des Bundesverwaltungsgerichts übertragen werden kann. Ausserdem soll der Gerichtspräsident die Anhörung des NDB anordnen können. Die Ständeratskommission möchte auch das Eindringen in Computersysteme im Ausland genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen unterstellen. Auch über diese Mittel soll ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts entscheiden dürfen.

Stichentscheid wurde nötig

Während all diese Entscheide relativ deutlich getroffen wurden, war es höchst umstritten, ob zusätzlich auch Bild- und Tonaufnahmen von Vorgängen und Einrichtungen, die der geschützten Privatsphäre zuzurechnen sind, dem Genehmigungsverfahren unterstellt werden müssen. Per Stichentscheid von Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP, ZH) sprach sich die Sicherheitspolitische Kommission letztlich aber auch dafür aus. Der Ständerat wird in der Sommersession über das Nachrichtendienstgesetz abstimmen. Als der Nationalrat das Gesetz mit deutlich weniger Änderungen angenommen hatte, gab es umgehend Referendumsandrohungen der Grünen. Ebenfalls gegen die bisherige Ausarbeitung des Gesetzes haben sich SP und Grünliberale ausgesprochen.



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