08.08.2017, 09:30 Uhr

Seco-Vertreter dementiert Bericht über ineffiziente Informatikprogramme

Die RAV könnten den «Inländervorrang light» wegen mangelhafter Software nicht durchsetzen, hiess es in einem Bericht der Sonntagszeitung. Nun hat Seco-Direktionsleiter Boris Zürcher gekontert.
Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco, hat einen Bericht in der Sonntagspresse über ineffiziente Informatikprogramme im Zusammenhang mit der Umsetzung des «Inländervorrang light» zurückgewiesen. Zugleich bestätigte er den Aufbau von rund 270 zusätzlichen Stellen in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Einige der RAV sowie rund 1500 private Arbeitsvermittler arbeiteten bereits mit den entsprechenden IT-Systemen, sagte Zürcher am Dienstag an einer Telefonkonferenz zur Präsentation der Arbeitsmarktdaten: «Die Programme funktionieren ausreichend, um die Anforderungen der geplanten Stellenmeldepflicht erfüllen zu können». Gleichzeitig räumte der Leiter der Direktion für Arbeit beim Staatssekretariat für Wirtschaft ein, dass das Seco mit den Kantonen unabhängig von der Umsetzung der Masseinwanderungsinitiative daran sei, ein verbessertes flächendeckendes Informatiksystem für die ganze Schweiz zu evaluieren.

Kritik von Spezialisten

Die SonntagsZeitung hatte berichtet, dass den Arbeitsvermittlungszentren Software und Know-how für eine effiziente Personalvermittlung im Zuge des «Inländervorrang light» fehlten. Für die IT-Systeme der Zentren ist das Seco zuständig. «Die jetzige IT ist für die Menge an Dossiers in der kurzen vorgegebenen Frist ineffektiv», wurde Bruno Sauter, Präsident des Verbands Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden und Chef des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich in der Zeitung zitiert. Und Tino Senoner von der Schweizerischen Stiftung für Arbeit und Weiterbildung sagte: «Die Programme müssten dringend weiterentwickelt werden.»

Grosser Mehraufwand

Zürcher bestätigte indes, dass sich durch den Mehraufwand der Meldepflicht, die per 1. Januar 2018 eingeführt werden soll, der Stellenbestand bei den Vermittlungszentren um rund 270 erhöhen werde. Für die Kantone sei diese Aufstockung eine grosse Herausforderung. Bereits früher hatte das Seco geschätzt, dass mit der neuen Regelung Arbeitgeber jährlich etwa 218'000 offene Stellen melden müssen. Das wären rund 180'000 mehr, als in den betreffenden Berufsarten 2016 freiwillig gemeldet wurden. Die Vernehmlassung zum Inländervorrang light läuft noch bis September. Um Bewerbern aus der Schweiz bei Stellenbesetzungen einen Vorrang gegenüber Ausländern zu gewähren, müssen Arbeitgeber künftig freie Stellen in Berufen mit einer landesweiten Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent den Arbeitsämtern melden. Die RAV haben dann drei Tage Zeit, um den Unternehmen geeignete Kandidaten vorzuschlagen.



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