07.08.2015, 14:30 Uhr

Schweizer Piraten fordern Opt-in für Windows 10

Die Piratenpartei Schweiz ist unzufrieden, dass bei Windows 10 derart viele Benutzerdaten an Microsoft weitergeleitet werden. Und stellt Forderungen, die der Gesetzgeber umsetzen soll.
Windows 10 sammelt Daten und leitet diese weiter, wenn der Benutzer die AGBs nicht genau liest. Unter anderem muss explizit verboten werden, dass Windows-10-Apps «die Werbungs-ID für App-übergreifende Erlebnisse erlauben». Zur Erklärung: Windows 10 erstellt bei der Einrichtung eines Nutzerkontos automatisch eine ID für zielgerichtete Werbung, die mit der Email-Adresse verknüpft wird, die unter anderem für App-Downloads verwendet wird. So will Microsoft personalisierte Anzeigen schalten können. Für die Piratenpartei Schweiz ist das inakzeptabel. Guillaume Saouli, Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz: «In einem Ausbeutungssystem dafür bezahlen zu müssen, in Anwendungen nicht mit Werbung belästigt zu werden, ist vollkommen inakzeptabel. Das sind die schlimmsten Geschäftspraktiken! Der Besitzer eines Computers darf sich nicht ausplündern lassen und sein Privatleben darf nicht von Konzernen durchforscht werden.» Deshalb fordern die Piraten, dass jede Funktion, die im Hintergrund Daten übermittelt, erstmal ausgeschaltet bleibt und nur mit expliziter Zustimmung des Benutzers, dem sogenannten Opt-in, eingeschaltet wird. Der Benutzer müsse durch klare Kennzeichnung auf einen Blick erkennen können, welche Daten an wen übermittelt werden. Diese Information sei in Piktogrammen darzustellen, wie dies beispielsweise bei Bio-Lebensmitteln oder dem Energieverbrauch von Geräten der Fall ist. Die obligatorische Verwendung dieser Piktogramme und von neutralen Erklärungstexten solle der Datenschützer bei wichtigen Produkten wie Windows 10 vor dem Release prüfen. Auch sei es ein Unding, dass Benutzer bei den virtuellen Marktplätzen von Microsoft, Apple und Google einen Account eröffnen müssen, um Gratis-Apps herunterladen zu können. Da solle ebenfalls der Gesetzgeber tätig werden und vorschreiben, dass Funktionen auch mit dem zwingend erforderlichen Minimum an Personendaten betrieben werden können. Die Menschen seien gegen diese Art der Verknüpfung aufgrund des Kartells dieser wenigen Anbieter wehrlos.



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