05.07.2017, 14:38 Uhr

Erleichterung für Schweizer Fintechs

Der Bundesrat setzt neue Fintech-Regeln in Kraft und verkleinert damit die Hürden für den Markteintritt entspechender Start-ups.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2017 eine Änderung der Bankenverordnung (BankV) verabschiedet. Sie tritt am 1. August 2017 in Kraft. Mit der Revision sollen Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen verringert werden. Generell ziehlt die Änderung der BankV darauf ab, Fintech-Unternehmen, die Dienstleistungen ausserhalb des typischen Bankgeschäfts erbringen, ihrem Risikopotenzial entsprechend zu regulieren. Vorgesehen werden konkret die folgenden Erleichterungen:
  • Zum einen wird die in der BankV enthaltene Ausnahme für die Entgegennahme von Geldern zu Abwicklungszwecken explizit für eine Abwicklung innert 60 Tagen gelten – gemäss der bisherigen Praxis gilt eine Frist von 7 Tagen.
  • Weiter wird ein Innovationsraum geschaffen: Die Entgegennahme von Publikumseinlagen bis zu einem Betrag von 1 Million Franken gilt inskünftig nicht mehr als gewerbsmässig und wird damit bewilligungsfrei möglich sein. Diese Anpassung soll es Unternehmen erlauben, ein Geschäftsmodell zu erproben, bevor sie schliesslich bei Publikumseinlagen von über 1 Million Franken eine Bewilligung beantragen müssen. Die Einleger sind ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ihre Einlagen nicht durch die Einlagensicherung gesichert sind.

Auch gestandene Bankhäuser profitieren

Die regulatorischen Erleichterungen gelten nicht nur für Fintech-Unternehmen, sondern auch für etablierte Finanzdienstleister. Auch eine Bank soll den Innovationsraum nutzen können. Dadurch wird sichergestellt, dass der Wettbewerb unter den Finanzmarktteilnehmern nicht verzerrt wird. Die Anpassungen haben ausserdem keinen Einfluss auf die Anwendbarkeit des Geldwäschereigesetzes. Doch die Änderung der Bankenverordnung ist nicht das Ende der regulatorischen Massnahmen in Sachen Digitalisierung und Fintech von Seiten des Bundesrats. So seien die entsprechenden Arbeiten, etwa zur Klärung der rechtlichen Qualifikation von virtuellen Währungen, an Hand genommen worden.



Das könnte Sie auch interessieren