15.11.2017, 15:01 Uhr
Bundesrat will elektronischen Ausweis einführen
Der Bundesrat will bis zum nächsten Sommer ein Gesetz über eine digitale Identität ausarbeiten.
Ein Reisepass oder Ausweis taugt an der Grenze oder bei einer Strassenverkehrskontrolle. Im Internet ist die Identifikation mit dem physischen Ausweis aber zu umständlich. Der Bundesrat treibt daher die Entwicklung einer digitalen Identität voran.
Er hat heute beschlossen, bis im nächsten Sommer ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Erste Vorschläge hat er schon im Februar zur Diskussion gestellt. Diese sind in der Vernehmlassung grundsätzlich gut angekommen. Umstritten ist vor allem die Aufgabenteilung zwischen Staat und Wirtschaft. Der Bundesrat will jedoch an seinen Plänen festhalten. Anders als physische Identitätsausweise soll die elektronische ID (E-ID) nicht von einer staatlichen Stelle, sondern von anerkannten privaten Anbietern, so genannten Identitätsdienstleistern, herausgegeben werden. Bestehende Angebote wie Apple-ID, SuisseID oder SwissPass könnten also zur E-ID ausgebaut werden. Die Anbieter müssten sich vom Bund zertifizieren und kontrollieren lassen. Eine weitere Aufgabe des Bundes besteht darin, die Identitätsmerkmale der Person zu bestätigen, die bei einem Identitätsdienstleister eine E-ID beantragt. In der Vernehmlassung war umstritten, ob neben Namen, Geburtsdatum, Geschlecht und Gesichtsbild weitere Daten bestätigt werden sollen. Die Erfassung biometrischer Daten oder die Nutzung der AHV-Nummer sind nicht geplant.
Erfolgreiche Arbeitsteilung
Grund für die Aufgabenteilung sind Erfahrungen im Ausland, wo sich vom Staat ausgegebene E-ID weniger als gewünscht verbreitet haben. Hingegen hat sich in anderen Ländern die Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft bewährt. Die Aufgabenteilung schaffe die besten Voraussetzungen für eine praxistaugliche und konsumentenfreundliche Anwendung, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Zudem gewähre sie die nötige Flexibilität für technologische Veränderungen. Nächste Seite: ID auf dem Smartphone Der Nutzen der E-ID für die Wirtschaft liegt darin, dass Kunden eindeutig identifiziert werden können, ohne dass ein eigenes Identifikationssystem aufgebaut werden muss. Die Kunden ihrerseits können sich auf eine einzige Identifikation beschränken. Zudem ermöglicht die E-ID zum Beispiel eindeutige Alterskontrollen, zum Beispiel beim Kauf von Alkohol oder für Seiten mit pornografischem Inhalt. Für den Datenschutz gelten Schweizer Standards. Die Hoheit über den Einsatz und die Freigabe der Daten liegt ausschliesslich in der Hand der betreffenden Person. Auf der anderen Seite entscheidet jeder Anbieter eines Online-Diensts selbst, ob er für die Nutzung seines Diensts die E-ID verlangt oder nicht. Er kann auch ein eigenes Identifikationssystem weiterführen.
ID auf dem Smartphone
Geplant sind verschiedene Schutzniveaus. In der Vernehmlassungsvorlage hat der Bundserat drei Stufen vorgeschlagen: niedrig, substanziell und hoch. Auf der höchsten Sicherheitsstufe sollte ein Identitätsmissbrauch nahezu ausgeschlossen sein. Offen sind mögliche Träger einer E-ID. Es kann sich um das Mobiltelefon, eine Bankkarte oder einen anderen Chip-Träger oder um einen USB-Stick handeln. Der Bundesrat schätzt die Kosten für die Einführung anerkannter E-ID beim Bund auf insgesamt 6,5 Millionen Franken. Die Betriebskosten sollen sich auf rund 2,2 Millionen Franken pro Jahr belaufen und über Gebühren finanziert werden. Die E-ID soll so konzipiert sein, dass sie mit dem EU-System kompatibel ist. Nach Ansicht des Bundesrats hat die Schweiz ein Interesse daran, früher oder später darin eingebunden zu werden. Anspruch auf eine E-ID sollen Schweizer Bürger sowie Ausländerinnen und Ausländer haben, die über einen in der Schweiz ausgestellten Ausweis verfügen. Für juristische Personen ist mit der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) bereits ein eindeutiger Identifikator vorhanden.