Büpf 15.11.2017, 13:49 Uhr

Bundesrat macht Zugeständnisse

Anfang März 2018 tritt das überarbeitete Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) in Kraft. In der Schlussfassung hat der Bundesrat dabei ein paar Regeln etwas entschärft.
Abhören mit Zugeständnissen: das revidierte Büpf tritt am 1. März 2018 in Kraft
Für die Telefon- und Computerüberwachung bezahlen die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen künftig mehr, aber weniger als zunächst geplant. Auch die Regeln, wonach sich WLAN-Nutzer künftig identifizieren müssen, hat der Bundesrat entschärft.
Er hat heute das neue Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) sowie dessen Ausführungsverordnungen per Anfang März 2018 in Kraft gesetzt. Damit erhalte die Schweiz zeitgemässe, klare Rechtsgrundlagen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zur Verfolgung von Straftaten. Das Gesetz und die Verordnungen sollen sicherstellen, dass sich Straftäter nicht durch die Verwendung moderner Kommunikationstechnologien wie Skype einer Überwachung entziehen können. Die Regeln gehen aber teilweise weniger weit als zunächst geplant.

Kein Mehraufwand für Festivalorganisatoren

Wesentliche Punkte, namentlich die Massnahmen zur Identifikation von Userinnen und Usern in öffentlichen WLAN, wurden präzisiert. Wer sein WLAN selber betreibt, muss keine Vorkehrungen treffen. Auch nicht, wenn er das WLAN beispielsweise an einem Open-Air-Festival betreibt. Gleiches gilt für Restaurant- oder Hotelbesitzer, welche ihren Gästen ein WLAN zur Verfügung stellen. In der Vernehmlassung hatte dieser Punkt besonders zu reden gegeben. Die Telekom- und die IT-Branche kritisierte, es handle sich um eine unverhältnismässige Überwachung. Swisscom, Sunrise, Salt und upc befürchteten grosse Einschränkungen beim Vertrieb, wenn beim Vertragsabschluss ein Ausweis vorgelegt werden muss. Nun sollen die Fernmeldedienstanbieter nur bei professionell betriebenen öffentlichen WLAN-Zugangspunkten die Identifikation der Userinnen und User mit geeigneten Mitteln sicherstellen. Solche Systeme, beispielsweise mit Identifikation via SMS oder Ticket, hätten diese Anbieter heute bereits im Einsatz, heisst es in der Mitteilung des Diensts ÜPF. Nächste Seite: Nur wenige müssen alles liefern

Nur wenige müssen alles liefern

Gemäss den neuen Regeln wird die Zahl derjenigen Fernmeldedienstanbieter, die permanente Überwachungsbereitschaft zu erstellen haben, von heute rund 600 auf voraussichtlich etwa ein paar Dutzend sinken. Alle anderen müssen im Bedarfsfall lediglich die Daten liefern, die sie haben. Weitergehende Auskunftspflichten hat eine Anbieterin dann, wenn sie hundert Auskunftsaufträge in den letzten zwölf Monaten auszuführen hatte oder einen Jahresumsatz von hundert Millionen Franken in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren erzielte. Im Vernehmlassungsentwurf war noch von fünfzig Auskunftsaufträgen die Rede gewesen.

Für Nutzer bleibt alles beim Alten

Erfasst werden müssen laut Verordnungsentwurf Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Art des vorgelegten Ausweises mit Ausweisnummer und falls bekannt der Beruf. «Für Nutzerinnen und Nutzer selber ändert sich gar nichts. Sie werden in ihrem Surfverhalten in keiner Weise eingeschränkt», schreibt der Bundesrat. Auf Empfehlung der Rechtskommission des Nationalrates wurde ausserdem eine Löschpflicht für Daten zum Zweck der Identifikation eingeführt. Diese Daten müssen von den Mitwirkungspflichtigen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet werden, sofern kein anderer Erlass die weitere Aufbewahrung vorsieht.

Weitere Gebührenerhöhung wird diskutiert

Auch bei der angekündigten Gebührenerhöhung für die Strafverfolgungsbehörden krebst der Bundesrat nach Kritik in der Vernehmlassung zurück. Die Gebühren wollte der Bundesrat in einem ersten Schritt um 70 Prozent erhöhen. In den Verordnungsunterlagen heisst es nun, dass «der Dienst ÜPF bei fast allen Auskunftstypen sowohl die Gebühr wie auch die Entschädigungen wieder gesenkt hat». Eine Erhöhung sei dennoch nötig, um den Kostendeckungsgrad zu erhöhen. Der Grund dafür sind die Investitionen für technische Anpassungen und die neuen Aufgaben des Überwachungsdienstes. Für weitere Erhöhungen wird der Dienst ÜPF eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe einsetzen, wie dies die ständerätliche Rechtskommission vorgeschlagen hatte. Diese soll die Höhe der Gebühren sowie die Vereinfachung von Abrechnung und Abgeltung prüfen.



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