05.07.2017, 14:26 Uhr
Bestechungsaffäre beim Seco zieht weitere Kreise
Das Verfahren um mutmassliche Korruption bei der IT-Vergabe beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) weitet sich aus. Mittlerweile ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen insgesamt zehn Personen.
In der Affäre, bei der es um Bestechungsvorwürfe gegen einen Ressortleiter bei der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung (ALV) geht, wurde bisher gegen vier Personen ermittelt. Das Verfahren wurde in der Zwischenzeit auf sechs weitere Personen ausgedehnt, wie die Zeitungen «Nordwestschweiz» und «Südostschweiz» am Mittwoch berichteten. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft bestätigte die Information auf Twitter.
Die Auswertung der Unterlagen sei inzwischen «mehrheitlich abgeschlossen», schreiben die Zeitungen. Zur weiteren Dauer des Strafverfahrens, das Anfang 2014 eröffnet worden war, will sich die Strafverfolgungsbehörde aber nicht festlegen. Auch schweigt sie sich darüber aus, auf welche Personenkreise sie die Ermittlungen ausgedehnt hat.
Bestechung und weitere Regelverstösse
Bisher richtete sich die Untersuchung hauptsächlich gegen den entlassenen Seco-Ressortleiter Systembetrieb und Technik ALV und gegen Verantwortliche zweier Informatikfirmen. Der Ressortleiter soll über lange Zeit von IT-Firmen bestochen worden sein. Im Gegenzug soll er ihnen überteuerte Aufträge zugeschanzt haben. Die Unregelmssigkeiten beim Seco waren im Januar 2014 von Medien ffentlich gemacht worden. Eine Administrativuntersuchung förderte zahlreiche systematische Regelverstösse zutage. So waren in der betroffenen Verwaltungseinheit während Jahren keine Ausschreibungen erfolgt, und die freihändigen Vergaben wurden nicht wie vorgeschrieben veröffentlicht. Die Korruptionsaffre hatte Folgen. Die Direktion für Arbeit (DA) beim Seco organisierte die ihr angegliederte ALV-Ausgleichsstelle neu. So wurde etwa das Beschaffungswesen zentralisiert, sodass Ressorts selbst keine Beschaffungen mehr tätigen können. Die Zürcher Justiz wurde in dem Fall ebenfalls aktiv. Die Zürcher Staatsanwaltschaft belegte im November 2015 einen ehemaligen Zürcher Staatsangestellten wegen Vorteilsnahme mit einem Strafbefehl. Der Ex-Mitarbeiter der Direktion der Justiz und des Innern (DJI) wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte fremdfinanzierte Ausflüge angenommen.