31.10.2017, 08:54 Uhr
Beschwerde wegen Kabelaufklärung vor Bundesverwaltungsgericht
Die Digitale Gesellschaft ist mit ihrem Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes, die im Nachrichtendienstgesetz vorgesehene Kabelaufklärung zu unterlassen, abgeblitzt. Deshalb hat sie nun eine Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Die Digitale Gesellschaft hat beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die im NDG vorgesehene Kabelaufklärung eingereicht
Seit dem 1. September 2017 gilt das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG). Dieses ermöglicht unter anderem die so genannte Kabelaufklärung. Gemäss der Digitalen Gesellschaft handelt es sich dabei um eine anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung. Diese verletze das «Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre schwerwiegend», heisst es in einer Mitteilung der Organisation. So werde das Anwaltsgeheimnis und das Arztgeheimnis ausgehöhlt. Zudem verletze die Kabelaufklärung die Unschuldsvermutung und das Verhältnismässigkeitsprinzip.
Deshalb ist die Digitale Gesellschaft Ende August 2017 mit einem Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB), die Kabelaufklärung zu unterlassen. Auf dieses Gesuch ist der Geheimdienst aber inhaltlich nicht einzutreten. Die Umsetzung des Massnahmengesetzes, so der Geheimdienst, verletze «offensichtlich keine durch die Verfassung und die EMRK garantierte Grundrechte». Die Digitale Gesellschaft hat nun heute die Beschwerde gegen die Kabelaufklärung an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen. Denn der Organisation zufolge verletzt die Kabelaufklärung diverse Freiheitsrechte, insbesondere das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre und der Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten gemäss Bundesverfassung und Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK).