01.07.2013, 15:46 Uhr
Schweizer Geheimdienst nach US-Vorbild
Auch der Schweizer Geheimdienst soll grossflächig Telefone abhören und Computer anzapfen dürfen, fordert der Entwurf zur Revision des Nachrichtendienstgesetzes. Fast alle Parteien sind damit einverstanden, dabei gibt es durchaus Punkte, die kritisierbar wären.
Der Bundesrat scheint endgültig im digitalen Zeitalter angekommen zu sein. Während Simonetta Sommaruga derzeit hofft, dass ein revidiertes berwachungsgesetz (BPF) ihrem EJPD bei der Strafverfolgung hilft, möchte auch Ueli Maurer seine Kompetenzen ausweiten. Genauer gesagt diejenigen des Schweizerischen Geheimdienstes (NDB), dessen Vorsteher Maurer als VBS-Chef ist. Im Entwurf zum neuen Nachrichtendienstgesetz, dessen Vernehmlassungsfrist am Sonntag endete, ist unter anderem die Möglichkeit der «Kabelaufklärung» vorgesehen. Der Geheimdienst soll Emails, Telefone oder SMS überwachen können, die über Glasfaser laufen. Die Daten sollen die Provider liefern, die dafür nicht oder ungenügend entschädigt werden. Entsprechend fällt die Reaktion der Telcos aus. Stellvertretend schreibt Peter Grtter, Prsident von Asut (PDF), dem Schweizerischen Verband der Telekommunikation: «Für asut ist es zentral, dass sich der Aufwand für die Durchführung solcher zusätzlicher Überwachungsanordnungen in einem vernünftigen und vertretbarem Rahmen hält und die Kosten vom Bund übernommen werden.»
Trennung vom BüPF?
Nebst der Kabelüberwachung soll der NDB auch Wanzen anbringen und Spionage-Software auf Computern installieren dürfen. Klingt alles irgendwie sehr nach BüPF? Tatsächlich ist die Vorlage des Nachrichtendiensts an das sich momentan in der Ausarbeitung befindliche Überwachungsgesetz angelehnt, was die Swico kritisiert. «In technischer Hinsicht übernimmt der Nachrichtendienst das BüPF-Verfahren und die Überwachung wird vom Dienst ÜPF vollzogen», heisst es in einer Stellungnahme. Dies würde den «engen thematischen Zusammenhang zwischen dieser Gesetzesvorlage und dem BüPF veranschaulichen». Weil sich das BüPF noch in der Revision befände, sollten zuerst deren Resultate abgewartet werden, fordert der ICT-Branchenverband (PDF). Es ist in der Tat nicht unproblematisch, BüPF und das neue Nachrichtendienstgesetz so miteinander zu verknüpfen. Denn ersteres dient der Strafverfolgung und wirkt reaktiv. Zweiteres soll präventiv sein und auch ohne konkreten Verdacht geltend gemacht werden können. Dass das neue Nachrichtendienstgesetz darum noch für Diskussionen sorgen wird, ist voraussehbar. Insgesamt scheint es aber gute Chancen zu haben, nebst den kritischen Stimmen aus der IT sind es nur die Grünen und die Jungparteien, welche in der Vernehmlassungsphase Kontrapunkte einbrachten. Die Bundesratsparteien hingegen befürworten mehr Rechte für den NDB.