Netzneutralität 21.03.2016, 06:59 Uhr

Kritik an Schweizer Providern

Die von den Schweizer Internetprovidern überarbeiteten Richtlinien zur Netzneutralität stossen auf Kritik. Für die Digitale Gesellschaft ist klar: Die Provider wollen die Netzneutralität weiterhin verletzen.
Letzten Donnerstag haben die grossen Netzbetreiber der Schweiz, darunter Salt, Sunrise, Swisscom und UPC Cablecom sowie der Verband Suissedigital ihre Verhaltensrichtlinien zur Netzneutralitt berarbeitet und przisiert. Diese stossen bei der «Digitalen Gesellschaft» auf Kritik und werden von dieser als Mogelpackung bezeichnet. «Sämtliche in der Schweiz heute vorkommenden Netzneutralitätsverletzungen können auch nach den neuen Richtlinien weiterhin stattfinden, und die Provider halten sich manche weitere Hintertür offen», schreibt der Verein in einer Mitteilung. Gemäss der Digitalen Gesellschaft ist der Kerngedanke der Netzneutralität, dass alle Angebote im Internet gleich lange Spiesse haben, sodass der Wettbewerb zwischen den Angeboten spielt, und die Kunden, und nicht die Provider, über Erfolg oder Misserfolg der Angebote entscheiden. Dies sei auch mit den neuen Richtlinien nicht gewährleistet. Der Digitale Gesellschaft zufolge sind folgende Verletzungen der Netzneutralität weiterhin möglich:
  1. «Zero Rating»: Die Provider können weiterhin bestimmte Internetangebote (wie TV, Musikstreaming oder Kurznachrichten) privilegieren und nicht auf das Inklusivvolumen ihrer Internetkunden anrechnen. Damit würden sie die Konkurrenten dieser Dienste in der Aufnahme des Wettbewerbs behindern, kommentiert die Digitale Gesellschaft. Alle drei grossen Mobilfunkanbieter in der Schweiz verletzten daher derzeit auf diese Weise die Netzneutralität.
  2. «Verkehrsmanagementmassnahmen»: Unter Verkehrsmanagementmassnahmen versteht man die gezielte Verlangsamung von Datenströmen mit dem (vorgeblichen) Ziel, Überlastungen zu vermindern. Unter dem Deckmantel der Staubekämpfung könnten die Provider so gezielt missliebige Anwendungen diskriminieren, ist die Digitale Gesellschaft überzeugt.
  3. Mit den «Managed Services» (auch «Spezialdienste» genannt) wollen die Provider laut Digitaler Gesellschaft weiterhin eine «Überholspur» im Internet anbieten, und zwar für beliebige Angebote, die sie nach ihrem eigenen Entscheid priorisiert anbieten möchten. Das normale Internet drohe so zum Feldweg zu verkommen, und konkurrierende Angebote würden im Wettbewerb behindert, heisst es weiter.
  4. Schliesslich sei kein neutrales «Peering» möglich, so die Digitale Gesellschaft weiter. Mit den Richtlinien verpflichteten sich die Provider weiterhin nicht, die Aussenverbindungen ihrer Netzwerke so auszugestalten, dass sämtliche im Internet verfügbaren Angebote für die Kunden problemlos erreichbar seien, so die Kritik. Aktuelle Probleme von Swisscom-Kunden, den Dienst Netflix zu nutzen, seien darauf zurückzuführen, dass Swisscom die Verbindungen zu Netflix zu schwach ausgelegt habe, lautet die Meinung der Digitalen Gesellschaft. «Dieses Problem soll nicht behoben werden», ist der Verein überzeugt.

Fazit der Digitalen Gesellschaft: «Die Netzneutralität wird durch die neuen Richtlinien weiterhin nicht gewährleistet: Die Provider können weiterhin sehr einfach bestimmte Angebote im Netz privilegieren oder andere diskriminieren.» Deshalb ist der Verein überzeugt, dass eine Regelung der Netzneutralität in der Schweiz weiterhin nötig sei. Gelegenheit dazu ergebe sich anlässlich der gegenwärtig geplanten Revision des Fernmeldegesetzes. «Das Parlament muss aktiv werden», lautet somit die Forderung der Digitalen Gesellschaft.



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