08.11.2017, 11:06 Uhr
Bundesrat bereitet die Einführung von 5G vor
Um die Einführung der neuen Mobilfunktechnologie 5G vorzubereiten, senkt der Bundesrat die Konzessionsgebühren im hohen Frequenzbereich. Gleichzeitig weist er der mobilen Kommunikation neue Frequenzbänder zu.
Im Hinblick auf die zukünftige Mobilfunktechnik 5G will der Bundesrat die Gebühren im Fernmeldebereich (GebV-FMG) revidieren. Die Konzessionsgebühren für Frequenzen im 3-GHz-Bereich sollen dabei auf ein «international übliches Niveau» festgesetzt werden, wie es in einer Medienmitteilung des Bundes heisst. Diese Frequenzen seien für die rasche Einführung, also den Bau und den Betrieb der Mobilfunknetze der 5. Generation ab 2019, von grosser Bedeutung. Deshalb sollen die Gebühren im hohen Frequenzbereich sinken, um die teureren Ausbreitungseigenschaften auszugleichen – in tieferen Frequenzbereichen sind diese verhältnismässig günstiger. Die neuen hohen Frequenzen eignen sich laut Angaben des Bundes zur Kapazitätserhöhung der Mobilfunknetze, können jedoch weniger gut für die Mobilfunkversorgung bis ins Innere von Gebäuden genutzt werden. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) bereitet nun die Vergabe der entsprechenden, künftig verfügbaren Mobilfunkfrequenzen vor. Die vom Bundesrat genehmigte Anpassung der Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Neue Frequenzbänder für die 5G-Einführung
Um die Einführung der 5G-Technologie in der Schweiz zu ermöglichen und dem damit steigenden Frequenzbedarf gerecht zu werden, hat der Bundesrat zudem eine Änderung des Nationalen Frequenzzuweisungsplanes (NaFZ) angenommen. Damit werden der mobilen Kommunikation künftig neue Frequenzbänder zugewiesen. So sei der Frequenzbereich 694-790 MHz – er war ursprünglich dem Rundfunk vorbehalten – neu für breitbandige Mobilfunkanwendungen vorgesehen, schreibt der Bund in einer weiteren Medienmitteilung. Zudem werden strategische Weichen gestellt, um künftig auch in zusätzlichen Frequenzbändern eine Mobilfunknutzung zu ermöglichen. Mit diesen Massnahmen schaffe der Bundesrat die Voraussetzungen für den Ausbau bestehender Mobilfunkinfrastrukturen und ebne den Weg zur Einführung der neuen 5G-Technologie in der Schweiz. «Diese neue Mobilfunktechnologie wird ein zentrales Element der Telekommunikationsinfrastruktur der digitalen Gesellschaft von morgen bilden», heisst es in der Mitteilung des Bundes. Sie erlaube etwa eine höhere Geschwindigkeit bei der Datenübertragung und kürzere Antwortzeiten als bei der 4G-Technologie. Die Frequenzen sollen im nächsten Jahr von der ComCom vergeben werden. Mit der Revision des NaFZ will der Bundesrat gleichzeitig auch den steigenden Bedarf nach mobiler Breitbandkommunikation der schweizerischen Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit abdecken. Zur Früherkennung und Überwachung von Gefahren wie Lawinen oder Hangrutschen sollen ihren Radarsystemen zusätzliche Frequenzressourcen ausgewiesen werden.