21.02.2014, 13:20 Uhr
Vorratsdatenspeicherung soll verboten werden
Die Gruppe «Digitale Gesellschaft» will die Vorratsdatenspeicherung aus dem Gesetz streichen lassen. Da die Erfolgschancen dafür in der Schweiz sehr klein sind, will man die Beschwerde bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen. Bis ein Urteil gefällt wird, dürfte es mehrere Jahre dauern.
Die Vorratsdatenspeicherung der Fernmeldeanbieter soll aus dem Gesetz gelöscht werden, verlangt die Gruppe «Digitale Gesellschaft»
In der Schweiz müssen alle Anbieterinnen von Post- und Fernmeldediensten präventiv die Metadaten der gesamten Kommunikation ihrer Nutzerinnen und Nutzer speichern und diese Vorratsdaten während mindestens sechs Monaten den Behörden zur Verfügung stellen. Dies gefällt der Digitalen Gesellschaft nicht, für sie verletzt die Vorratsdatenspeicherung schweizerische und europäische Grundrechte. Und zudem würde sie die Schweizer Bevölkerung unter Generalverdacht stellen, kriminelle Handlungen zu begehen. Darum soll der zuständige Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) überzeugt werden, die Vorratsdatenspeicherung aus dem Gesetz zu streichen. Lehnt das ÜPF die Beschwerde ab, wird sie bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weitergezogen.
Politiker sensibilisieren
Der Zeitpunkt scheint gut gewählt, denn bald wird die Revision des Bundesgesetztes zur berwachung von Post- und Fernmeldeverkehr (BPF) im Parlament behandelt. Neu sollen unter anderem Daten 12 Monate aufbewahrt werden müssen, mit dem Vorstoss könnten die Parlemtarier zusätzlich für das Thema sensibilisiert werden. Das politische Parkett ist darum vermutlich die Hauptmotivation der Digitalen Gesellschaft, jetzt ihren Vorstoss zu wagen. Schliesslich ist die Vorratsdatenspeicherung seit Jahren im Gesetz verankert. Die Vermutung wird durch Norbert Bollow, Mediensprecher der Digitalen Gesellschaft, bestätigt: «Dass wir die Beschwerde jetzt einreichen liegt schon auch daran, dass es momentan ein politisches Thema ist.» Allerdings gibt es noch einen anderen Grund: «Seit wir uns vor zwei Jahren gegründet haben, waren wir an dem Thema dran. Bis wir uns das Geld für die juristischen Mittel beschaffen konnten, dauerte es aber eine Zeit.» Der durch das Geld angestellte Rechtsanwalt heisst Viktor Györffy. Er sagt über die Beschwerde: «In der Schweiz haben wir eher keine Erfolgsaussichten. In Strassburg stehen die Chancen aber gut.» Optimistisch stimmen ihn Präzedenzfälle in Deutschland und Rumänien, in denen Verfassungsrichter gegen die Vorratsdatenspeicherung urteilten. Bis ein entsprechendes Urteil für die Schweiz zu Stande käme, dauert es aber noch einige Zeit. «Die einzelnen Instanzen in der Schweiz werden sich wohl bis zu 1,5 Jahre damit befassen», sagt Györffy. Und der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte braucht in der Regel fünf Jahre, bis ein Fall behandelt wird. Auch wenn die Digitalen Gesellschaft verlangen würde, dass ihre Beschwerdebeschleunigt behandelt wird, weil «es sich um eine Angelegenheit von grundlegender Tragweite handelt», dürfte es also einige Jahre dauern, bis ein endgültiges Urteil in dieser Sache gesprochen worden ist.