06.02.2017, 15:47 Uhr
Schweizer Hotels mit Etappensieg über Booking.com
Schweizer Hotels sollen sich ihre Preise nicht mehr von Online-Buchungplattformen diktieren lassen, sagt die Wirtschaftskommission des Ständerats. Für Firmen wie Booking.com steht ihr Geschäftsmodell auf dem Spiel.
Schweizer Hotels sollen ihre Preise nicht mehr von Online-Buchungsplattformen diktieren lassen müssen. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) kommt zum Schluss, dass die sogenannten engen Preisparitätsklauseln verboten werden sollen. Mit diesen verpflichten sich Hotels, auf ihrer Internetseite den Preis auf der Buchungsplattform nicht zu unterbieten. Per Motion fordert der Solothurner CVP-Ständerat Pirmin Bischof ein Verbot solcher Klauseln. Die WAK hat den Vorstoss mit 9 zu 1 Stimmen angenommen. Die Kommission ist der Meinung, dass die Preisparitätsklausel den Wettbewerb behindert. Davon würden weder Konsumenten noch Hotels, sondern nur Buchungsplattformen profitieren. Zudem sei die Klausel in allen Nachbarländern verboten oder auf dem Weg dahin. Würde die Schweiz als einziges Alpenland die Preisparitätsklausel beibehalten, hätten ihre Hotels erhebliche Wettbewerbsnachteile. Die WAK hofft auch, dass durch das Verbot die Gebühren sinken, die die Hotels an die Buchungsplattformen zahlen müssen.
Geschäftsmodell steht auf dem Spiel
Anderer Meinung sind natürlich die Online-Buchungsplattformen. Die weltweit grösste, «Booking.com», schickte eigens Peter Verhoeven, Chef für Europa, den Mittleren Osten und Afrika, ins Bundeshaus. Gemeinsam mit dem Bundesrat wollte er die Politiker überzeugen, dass die Klausel für alle Seiten Vorteile habe. «Der Effekt der Motion wäre eine geringere Transparenz und dadurch höhere Preise für die Hotelgäste», sagte Verhoeven in einem Interview mit dem Tages-Anzeiger. Auch der Bundesrat stellte sich auf die Seite Verhoevens. Die meisten Buchungen ? laut Hotelleriesuisse etwa 75 Prozent ? werden immer noch direkt bei den Hotels getätigt, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Zudem gelte die Klausel nur fürs Internet, bei Buchungen via Telefon seien die Hotels in der Preisgestaltung frei. Firmen wie «Booking.com» erhalten eine Gebühr (derzeit rund 15 Prozent), wenn Kunden über deren Seiten ein Hotel-Zimmer buchen. Bucht der Kunde dagegen beim Hotel selbst, erhält dieses das gesamte Geld. Da die Online-Buchungsplattformen mittlerweile eine grosse Marktmacht haben, wollen sie mit der Preisparitätsklausel sicherstellen, dass der Kunde bei ihnen die gleichen Preise erhält wie im Hotel. Dann wird er zwecks Komfort eher bei der Plattform buchen. Ansonsten wird er sich wohl auf den Plattformen eine Übersicht verschaffen und bei den Hotels die besten Preise aushandeln. Für das Geschäftsmodell der Online-Buchungsplattformen, das zu grossen Teilen auf den Vermittlungsgeühren basiert, wäre dies eine Katastrophe. Im März wird der Ständerat über den Vorstoss entscheiden. Die Motion dürfte gute Chancen haben, rund die Hälfte der kleinen Kammer hat sie unterzeichnet.