27.01.2014, 11:43 Uhr
Orange, Sunrise und Swisscom abgemahnt
Eine Allianz von Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen will gegen missbräuchliche Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Orange, Sunrise und Swisscom vorgehen.
Orange, Sunrise und Swisscom nehmen sich das Recht heraus, das Kleingedruckte ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) einseitig zu ändern. Sie können Verträge ohne klare Angaben von Gründen kündigen und Papierrechnungen teilweise den Kunden verrechnen. Dies sind einige der Vorwürfe, welche eine Allianz von Schweizer Konsumentenschutzorganisationen gegen die Schweizer Telcos aufbringt. Die AGBs müssen darum bis Ende Februar abgeändert werden, fordern die Konsumentenschützer. Ansonsten würden rechtliche Schritte eingeleitet. Zur Allianz gehören die Konsumenschutzorganisationen SKS, acsi und FRC. Unterstützt werden sie vom «Beobachter». Unter anderem wird moniert, dass die Telcos Preise, Bandbreite oder Geschwindigkeit im Vertrag ändern können, ohne dass die Konsumenten etwas dagegen unternehmen können. Zudem reiche es für das Aussprechen einer Kündigung bereits, wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Kunden bestehen, heisst es in einer Mitteilung der Konsumentenschützer. Im Gegenzug würden keinerlei Rechte wie Preisreduktionen oder eine Kündigungsmöglichkeit eingeräumt für den Fall, dass die Telekomfirmen ihrerseits die Leistungen nicht vollumfänglich erbringen, beispielsweise bei der Netzabdeckung.
Unlimitierte Angebote eingeschränkt?
Zudem werden von der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen weitere Bestimmungen als missbräuchlich eingestuft: Eine Straftaxe, die oftmals mehrere hundert Franken betragen kann, sei ausschliesslich bei einer Mindestvertragsdauer gerechtfertigt, finden die Konsumentenschützer. Heute werde sie aber bei jeder nicht fristgerechten Kündigung erhoben. Auch ist es aus Sicht der Konsumentenschutz-Organisationen nicht zulässig, wenn als unlimitiert beworbene Angebote trotzdem eingeschränkt werden können. Bei Swisscom ist man der Überzeugung, sich mit den aktuellen Bestimmungen im Rahmen des Gesetzes zu bewegen, wie es auf Anfrage der Computerworld heisst. Man werde die Vorwürfe aber prüfen und sei jederzeit offen für Gespräche mit den Konsumentenschützern.